ERGOTHERAPIE
Seit 2010 sind wir im Bereich der Ergotherapie für dich da. Mit Hilfe unserer langjährigen Erfahrung und dem ganzheitlichen Behandlungsansätzen bieten wir dir die bestmögliche Therapie an.
300m² +
Therapiefläche
50 +
Leistungen
5 +
Bereiche
VIEL THERAPIE. MEHR QUALITÄT.
An unserem Standort in Witten Annen können wir dir individuelle Therapiemöglichkeiten anbieten. Viele Behandlungen sind in Paketen buchbar.
ERGOTHERAPIE
5 Behandlungseinheiten-
SPARE ÜBER 5% KOSTEN
-
ERHALTE EINE OPTIMALE THERAPIE
-
EINE EINHEIT = 25 MINUTEN
ERGOTHERAPIE
10 Behandlungseinheiten-
SPARE ÜBER 12% KOSTEN
-
ERHALTE EINE OPTIMALE THERAPIE
-
EINE EINHEIT = 25 MINUTEN
FANGOPACKUNGEN
10 EINHEITEN-
SPARE ÜBER 46% KOSTEN
-
KLASSISCHE WÄRMETHERAPIE
-
EINE EINHEIT = 25 MINUTEN
-
Ergotherapie 26,50 Euro
Du bekommst eine Behandlung im Wert von 25 Minuten.
-
Kinesiologisches Taping 7,00 Euro
Du bekommst eine Tapeanlage.
-
Reizstromtherapie 15,00 Euro
Du bekommst eine Einheit Reizstrom.
-
Ultraschalltherapie 15,00 Euro
Du bekommst eine Einheit Ultraschall.
-
Hausbesuch 14,00 Euro
Dies ist die Anfahrtspauschale für Witten
WIR FREUEN UNS AUF DICH.
Positiv Denken ist der erste Schritt zur Verbesserung deiner Beschwerden und Probleme. Gerne unterstützten wir dich beim Erreichen deiner Ziele und Vorstellungen.
Motorisch-funktionelle Behandlung (MOFU)
Bei der motorisch-funktionellen Behandlung werden Funktionsstörungen des Bewegungsapparates behandelt.
Durch gezielte Übungen sowie aktive und passive Bewegungen werden Beweglichkeit und Stabilität der betroffenen Gelenke wiederhergestellt und erhalten.
Bei uns in der Praxis beträgt die Behandlungsdauer 30 Minuten.
Die motorisch-funktionelle Behandlung kann bei vielen Erkrankungen vom Arzt verordnet werden.
Typische Krankheitsbilder die wir bei uns in der Praxis behandeln:
- Arthrosen in Folgenden Bereichen:
- Oberen Extremität (Schultergelenk, Ellenbogengelenk oder Handgelenk)
- Untere Extremität (Hüftgelenk, Kniegelenk oder Sprunggelenk)
- Entzündliche Erkrankungen wie:
- Rheumatoide Erkrankungen
- Tennisarm (Epicondylitis humeri radialis)
- Operative Eingriffe wie:
- Fraktur am Handgelenk
- Plattenosteosynthesen oder Drähte nach Knochenbrüchen
- Sonstiges
- Narbenbehandlungen
- Prothesentraining
- Störungen der Fein- und Handmotorik
Um das Heilmittel motorisch-funktionelle Behandlung zu erhalten, benötigen Sie eine Verordnung oder Rezept vom behandelten Arzt. Alle erstattungsfähigen Heilmittel werden vertraglich in der Heilmittel-Richtlinie vereinbart und im Heilmittelkatalog festgehalten.
In den meisten Fällen erhalten Sie mit der ersten Verordnung 10 Behandlungen. Laut Heilmittel-Katalog können Sie bis zu 30 Behandlungseinheiten während einer Behandlungsserie verordnet werden.
Grundsätzlich muss mit einer Verordnung innerhalb von 28 Tagen begonnen werden.
Zwischen zwei Behandlungsterminen dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen.
In der Regel wird für jede Verordnung eine Zuzahlung fällig. Diese beträgt 10,00 € pro Verordnung und 10% der Gesamtkosten.
Wenn Sie beihilfeberechtigt oder privat versichert sind, berechnen wir den aktuell gültigen Beihilfesatz.
Sensomotorisch-perzeptive Behandlung (SPB)
Hierbei wird das Zusammenspiel von Sinnesorganen, Bewegungen und perzeptiven Wahrnehmungen behandelt.
Das Ziel der sensomotorisch-perzeptiven Behandlung ist die Stabilisierung oder Aufbau der Sensibilität verschiedener Bereiche:
- Temperatur-, Druck- und Berührungsempfindlichkeit
- Propriozeption (Tiefensensibilität)
- Vibrationsempfindlichkeit
- Sinneswahrnehmung (visuell, auditiv, taktil-haptische Wahrnehmung
- Körperwahrnehmung
Bei uns in der Praxis beträgt die Behandlungsdauer 45 Minuten.
Die sensomotorisch-funktionelle Behandlung kann bei vielen Erkrankungen vom Arzt verordnet werden.
Typische Krankheitsbilder die wir bei uns in der Praxis behandeln:
- Neurologische Erkrankungen
- Schlaganfall
- Hirnblutung
- Multiple Sklerose
- Parkinson
- Demenz
- Polyneuropathie (PNP)
- Lähmungen (Spastisch)
- Querschnittslähmungen
- ALS
- Funktionsstörungen
- Koordinationsstörungen
- Bewegungsstörungen
Um das Heilmittel sensomotorisch-funktionelle Behandlung zu erhalten, benötigen Sie eine Verordnung oder Rezept vom behandelten Arzt. Alle erstattungsfähigen Heilmittel werden vertraglich in der Heilmittel-Richtlinie vereinbart und im Heilmittelkatalog festgehalten.
In den meisten Fällen erhalten Sie mit der ersten Verordnung 10 Behandlungen. Laut Heilmittel-Katalog können Sie bis zu 30 Behandlungseinheiten während einer Behandlungsserie verordnet werden.
Grundsätzlich muss mit einer Verordnung innerhalb von 28 Tagen begonnen werden.
Zwischen zwei Behandlungsterminen dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen.
In der Regel wird für jede Verordnung eine Zuzahlung fällig. Diese beträgt 10,00 € pro Verordnung und 10% der Gesamtkosten.
Wenn Sie beihilfeberechtigt oder privat versichert sind, berechnen wir den aktuell gültigen Beihilfesatz.
Hirnleistungstraining
(HLT)
Beim Hirnleistungstraining werden krankheitsbedingte Schädigungen der mentalen Funktionen behandelt.
Das Ziel des Hirnleistungstrainings ist die Entwicklung, Wiederherstellung oder Erhalt von mentalen Funktionen. Wie Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Wahrnehmung, Handlungsplanung und des Denkens.
Bei uns in der Praxis beträgt die Behandlungsdauer 30 Minuten.
Hirnleistungstraining kann bei einigen Erkrankungen vom Arzt verordnet werden.
Typische Krankheitsbilder die wir bei uns in der Praxis behandeln:
-
- Neurologische Erkrankungen
- Schlaganfall
- Hirnblutung
- Hirntumor
- M. Parkinson
- Demenz
- Psychische Erkrankungen
- Depressionen
- Neurologische Erkrankungen
Um das Heilmittel Hirnleistungstraining zu erhalten, benötigen Sie eine Verordnung oder Rezept vom behandelten Arzt. Alle erstattungsfähigen Heilmittel werden vertraglich in der Heilmittel-Richtlinie vereinbart und im Heilmittelkatalog festgehalten.
In den meisten Fällen erhalten Sie mit der ersten Verordnung 10 Behandlungen. Laut Heilmittel-Katalog können Sie bis zu 30 Behandlungseinheiten während einer Behandlungsserie verordnet werden.
Grundsätzlich muss mit einer Verordnung innerhalb von 28 Tagen begonnen werden.
Zwischen zwei Behandlungsterminen dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen.
In der Regel wird für jede Verordnung eine Zuzahlung fällig. Diese beträgt 10,00 € pro Verordnung und 10% der Gesamtkosten.
Wenn Sie beihilfeberechtigt oder privat versichert sind, berechnen wir den aktuell gültigen Beihilfesatz.
Psychisch-funktionelle Behandlung (PFS)
Hierbei werden krankheitsbedingte Schädigungen der mentalen Funktionen behandelt.
Das Ziel der psychisch-funktionellen Behandlung ist die Stabilisierung oder Besserung mentaler Funktionen wie:
- Aufmerksamkeit
- Gedächtnis
- Psychomotorik
- Emotionen
- Denken (Denktempo, Denkinhalt)
- Selbst- und Fremdwahrnehmung
- Handlungsplanung
- Selbstwirksamkeit
Bei uns in der Praxis beträgt die Behandlungsdauer 60 Minuten.
PFS kann bei psychischen Erkrankungen vom Neurologen verordnet werden.
Typische Krankheitsbilder die wir bei uns in der Praxis behandeln:
- Demenz
- Depressionen
- Mentale Störungen
Um das Heilmittel PFS zu erhalten, benötigen Sie eine Verordnung oder Rezept vom behandelten Arzt. Alle erstattungsfähigen Heilmittel werden vertraglich in der Heilmittel-Richtlinie vereinbart und im Heilmittelkatalog festgehalten.
In den meisten Fällen erhalten Sie mit der ersten Verordnung 10 Behandlungen. Laut Heilmittel-Katalog können Sie bis zu 30 Behandlungseinheiten während einer Behandlungsserie verordnet werden.
Grundsätzlich muss mit einer Verordnung innerhalb von 28 Tagen begonnen werden.
Zwischen zwei Behandlungsterminen dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen.
In der Regel wird für jede Verordnung eine Zuzahlung fällig. Diese beträgt 10,00 € pro Verordnung und 10% der Gesamtkosten.
Wenn Sie beihilfeberechtigt oder privat versichert sind, berechnen wir den aktuell gültigen Beihilfesatz.
Elektrotherapie (ET)
Ultraschalltherapie (US)
Wärmetherapie (Fango)
Wärmetherapie (W-Strahler)
Kältetherapie (KT)
Hausbesuch (HB)
ERGOTHERAPIE
Seit 2010 sind wir im Bereich der Ergotherapie für dich da. Mit Hilfe unserer langjährigen Erfahrung und dem ganzheitlichen Behandlungsansätzen bieten wir dir die bestmögliche Therapie an.
300m² +
Therapiefläche
50 +
Leistungen
5 +
Bereiche
VIEL THERAPIE. MEHR QUALITÄT.
An unserem Standort in Witten Annen können wir dir individuelle Therapiemöglichkeiten anbieten. Viele Behandlungen sind in Paketen buchbar.
ERGOTHERAPIE
5 Behandlungseinheiten-
SPARE ÜBER 5% KOSTEN
-
ERHALTE EINE OPTIMALE THERAPIE
-
EINE EINHEIT = 25 MINUTEN
ERGOTHERAPIE
10 Behandlungseinheiten-
SPARE ÜBER 12% KOSTEN
-
ERHALTE EINE OPTIMALE THERAPIE
-
EINE EINHEIT = 25 MINUTEN
-
Ergotherapie 26,50 Euro
Du bekommst eine Behandlung im Wert von 25 Minuten.
-
Kinesiologisches Taping 7,00 Euro
Du bekommst eine Tapeanlage.
-
Reizstromtherapie 15,00 Euro
Du bekommst eine Einheit Reizstrom.
-
Ultraschalltherapie 15,00 Euro
Du bekommst eine Einheit Ultraschall.
-
Hausbesuch 14,00 Euro
Dies ist die Anfahrtspauschale für Witten
WIR FREUEN UNS AUF DICH.
Positiv Denken ist der erste Schritt zur Verbesserung deiner Beschwerden und Probleme. Gerne unterstützten wir dich beim Erreichen deiner Ziele und Vorstellungen.
Motorisch-funktionelle Behandlung (MOFU)
Bei der motorisch-funktionellen Behandlung werden Funktionsstörungen des Bewegungsapparates behandelt.
Durch gezielte Übungen sowie aktive und passive Bewegungen werden Beweglichkeit und Stabilität der betroffenen Gelenke wiederhergestellt und erhalten.
Bei uns in der Praxis beträgt die Behandlungsdauer 30 Minuten.
Die motorisch-funktionelle Behandlung kann bei vielen Erkrankungen vom Arzt verordnet werden.
Typische Krankheitsbilder die wir bei uns in der Praxis behandeln:
- Arthrosen in Folgenden Bereichen:
- Oberen Extremität (Schultergelenk, Ellenbogengelenk oder Handgelenk)
- Untere Extremität (Hüftgelenk, Kniegelenk oder Sprunggelenk)
- Entzündliche Erkrankungen wie:
- Rheumatoide Erkrankungen
- Tennisarm (Epicondylitis humeri radialis)
- Operative Eingriffe wie:
- Fraktur am Handgelenk
- Plattenosteosynthesen oder Drähte nach Knochenbrüchen
- Sonstiges
- Narbenbehandlungen
- Prothesentraining
- Störungen der Fein- und Handmotorik
Um das Heilmittel motorisch-funktionelle Behandlung zu erhalten, benötigen Sie eine Verordnung oder Rezept vom behandelten Arzt. Alle erstattungsfähigen Heilmittel werden vertraglich in der Heilmittel-Richtlinie vereinbart und im Heilmittelkatalog festgehalten.
In den meisten Fällen erhalten Sie mit der ersten Verordnung 10 Behandlungen. Laut Heilmittel-Katalog können Sie bis zu 30 Behandlungseinheiten während einer Behandlungsserie verordnet werden.
Grundsätzlich muss mit einer Verordnung innerhalb von 28 Tagen begonnen werden.
Zwischen zwei Behandlungsterminen dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen.
In der Regel wird für jede Verordnung eine Zuzahlung fällig. Diese beträgt 10,00 € pro Verordnung und 10% der Gesamtkosten.
Wenn Sie beihilfeberechtigt oder privat versichert sind, berechnen wir den aktuell gültigen Beihilfesatz.
Sensomotorisch-perzeptive Behandlung (SPB)
Hierbei wird das Zusammenspiel von Sinnesorganen, Bewegungen und perzeptiven Wahrnehmungen behandelt.
Das Ziel der sensomotorisch-perzeptiven Behandlung ist die Stabilisierung oder Aufbau der Sensibilität verschiedener Bereiche:
- Temperatur-, Druck- und Berührungsempfindlichkeit
- Propriozeption (Tiefensensibilität)
- Vibrationsempfindlichkeit
- Sinneswahrnehmung (visuell, auditiv, taktil-haptische Wahrnehmung
- Körperwahrnehmung
Bei uns in der Praxis beträgt die Behandlungsdauer 45 Minuten.
Die sensomotorisch-funktionelle Behandlung kann bei vielen Erkrankungen vom Arzt verordnet werden.
Typische Krankheitsbilder die wir bei uns in der Praxis behandeln:
- Neurologische Erkrankungen
- Schlaganfall
- Hirnblutung
- Multiple Sklerose
- Parkinson
- Demenz
- Polyneuropathie (PNP)
- Lähmungen (Spastisch)
- Querschnittslähmungen
- ALS
- Funktionsstörungen
- Koordinationsstörungen
- Bewegungsstörungen
Um das Heilmittel sensomotorisch-funktionelle Behandlung zu erhalten, benötigen Sie eine Verordnung oder Rezept vom behandelten Arzt. Alle erstattungsfähigen Heilmittel werden vertraglich in der Heilmittel-Richtlinie vereinbart und im Heilmittelkatalog festgehalten.
In den meisten Fällen erhalten Sie mit der ersten Verordnung 10 Behandlungen. Laut Heilmittel-Katalog können Sie bis zu 30 Behandlungseinheiten während einer Behandlungsserie verordnet werden.
Grundsätzlich muss mit einer Verordnung innerhalb von 28 Tagen begonnen werden.
Zwischen zwei Behandlungsterminen dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen.
In der Regel wird für jede Verordnung eine Zuzahlung fällig. Diese beträgt 10,00 € pro Verordnung und 10% der Gesamtkosten.
Wenn Sie beihilfeberechtigt oder privat versichert sind, berechnen wir den aktuell gültigen Beihilfesatz.
Hirnleistungstraining
(HLT)
Beim Hirnleistungstraining werden krankheitsbedingte Schädigungen der mentalen Funktionen behandelt.
Das Ziel des Hirnleistungstrainings ist die Entwicklung, Wiederherstellung oder Erhalt von mentalen Funktionen. Wie Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Wahrnehmung, Handlungsplanung und des Denkens.
Bei uns in der Praxis beträgt die Behandlungsdauer 30 Minuten.
Hirnleistungstraining kann bei einigen Erkrankungen vom Arzt verordnet werden.
Typische Krankheitsbilder die wir bei uns in der Praxis behandeln:
-
- Neurologische Erkrankungen
- Schlaganfall
- Hirnblutung
- Hirntumor
- M. Parkinson
- Demenz
- Psychische Erkrankungen
- Depressionen
- Neurologische Erkrankungen
Um das Heilmittel Hirnleistungstraining zu erhalten, benötigen Sie eine Verordnung oder Rezept vom behandelten Arzt. Alle erstattungsfähigen Heilmittel werden vertraglich in der Heilmittel-Richtlinie vereinbart und im Heilmittelkatalog festgehalten.
In den meisten Fällen erhalten Sie mit der ersten Verordnung 10 Behandlungen. Laut Heilmittel-Katalog können Sie bis zu 30 Behandlungseinheiten während einer Behandlungsserie verordnet werden.
Grundsätzlich muss mit einer Verordnung innerhalb von 28 Tagen begonnen werden.
Zwischen zwei Behandlungsterminen dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen.
In der Regel wird für jede Verordnung eine Zuzahlung fällig. Diese beträgt 10,00 € pro Verordnung und 10% der Gesamtkosten.
Wenn Sie beihilfeberechtigt oder privat versichert sind, berechnen wir den aktuell gültigen Beihilfesatz.
Psychisch-funktionelle Behandlung (PFS)
Hierbei werden krankheitsbedingte Schädigungen der mentalen Funktionen behandelt.
Das Ziel der psychisch-funktionellen Behandlung ist die Stabilisierung oder Besserung mentaler Funktionen wie:
- Aufmerksamkeit
- Gedächtnis
- Psychomotorik
- Emotionen
- Denken (Denktempo, Denkinhalt)
- Selbst- und Fremdwahrnehmung
- Handlungsplanung
- Selbstwirksamkeit
Bei uns in der Praxis beträgt die Behandlungsdauer 60 Minuten.
PFS kann bei psychischen Erkrankungen vom Neurologen verordnet werden.
Typische Krankheitsbilder die wir bei uns in der Praxis behandeln:
- Demenz
- Depressionen
- Mentale Störungen
Um das Heilmittel PFS zu erhalten, benötigen Sie eine Verordnung oder Rezept vom behandelten Arzt. Alle erstattungsfähigen Heilmittel werden vertraglich in der Heilmittel-Richtlinie vereinbart und im Heilmittelkatalog festgehalten.
In den meisten Fällen erhalten Sie mit der ersten Verordnung 10 Behandlungen. Laut Heilmittel-Katalog können Sie bis zu 30 Behandlungseinheiten während einer Behandlungsserie verordnet werden.
Grundsätzlich muss mit einer Verordnung innerhalb von 28 Tagen begonnen werden.
Zwischen zwei Behandlungsterminen dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen.
In der Regel wird für jede Verordnung eine Zuzahlung fällig. Diese beträgt 10,00 € pro Verordnung und 10% der Gesamtkosten.
Wenn Sie beihilfeberechtigt oder privat versichert sind, berechnen wir den aktuell gültigen Beihilfesatz.