PHYSIOTHERAPIE

Seit 2009 sind wir im Bereich der Physiotherapie für dich da. Mit Hilfe unserer langjährigen Erfahrung und dem ganzheitlichen Behandlungsansätzen bieten wir dir die bestmögliche Therapie an.

300m² +

Therapiefläche

50 +

Leistungen

5 +

Bereiche

VIEL THERAPIE. MEHR QUALITÄT.

An unserem Standort in Witten Annen können wir dir individuelle Therapiemöglichkeiten anbieten. Viele Behandlungen sind in Paketen buchbar.

PHYSIOTHERAPIE

5 Behandlungseinheiten
125
00
  • SPARE ÜBER 5% KOSTEN
  • ERHALTE EINE OPTIMALE THERAPIE
  • EINE EINHEIT = 25 MINUTEN

PHYSIOTHERAPIE

10 Behandlungseinheiten
235
00
  • SPARE ÜBER 12% KOSTEN
  • ERHALTE EINE OPTIMALE THERAPIE
  • EINE EINHEIT = 25 MINUTEN

FANGOPACKUNGEN

10 EINHEITEN
75
00
  • SPARE ÜBER 46% KOSTEN
  • KLASSISCHE WÄRMETHERAPIE
  • EINE EINHEIT = 25 MINUTEN
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  • Physiotherapie 26,50 Euro

    Du bekommst eine Behandlung im Wert von 25 Minuten.

  • Kinesiologisches Taping 7,00 Euro

    Du bekommst eine Tapeanlage.

  • Reizstromtherapie 15,00 Euro

    Du bekommst eine Einheit Reizstrom.

  • Ultraschalltherapie 15,00 Euro

    Du bekommst eine Einheit Ultraschall.

  • Hausbesuch 14,00 Euro

    Dies ist die Anfahrtspauschale für Witten

WIR FREUEN UNS AUF DICH.

Positiv Denken ist der erste Schritt zur Verbesserung deiner Beschwerden und Probleme. Gerne unterstützten wir dich beim Erreichen deiner Ziele und Vorstellungen.

Krankengymnastik (KG)

Bei der Krankengymnastik wird mit Hilfe eines individuell gestalteten Behandlungsplans eine Gymnastik durchgeführt.

Beschreibung

Bei der Krankengymnastik (KG) werden mit Hilfe von aktiven und passiven Therapieformen Krankheiten behandelt.

Ziel der Krankengymnastik ist es, die Beweglichkeit und Funktionalität des Körpers zu verbessern.

Behandlungsdauer

Bei uns in der Praxis beträgt die Behandlungsdauer 20 - 25 Minuten.

Krankheitsbilder

Die Krankengymnastik kann bei den meisten Erkrankungen vom Arzt verordnet werden.

Typische Krankheitsbilder die wir bei uns in der Praxis behandeln:

  • Arthrosen in Folgenden Bereichen:
    • Oberen Extremität (Schultergelenk, Ellenbogengelenk oder Handgelenk)
    • Untere Extremität (Hüftgelenk, Kniegelenk oder Sprunggelenk)
    • Wirbelsäule
  • Bandscheibenvorfälle (Prolaps) oder Bandscheibenvorwölbungen (Protrusion) der:
    • Halswirbelsäule (HWS)
    • Brustwirbelsäule (BWS)
    • Lendenwirbelsäule (LWS)
  • Entzündliche Erkrankungen wie:
    • Impingement-Syndrom der Schulter
    • Rheumatoide Erkrankungen
    • M. Bechterew
    • Tennisarm (Epicondylitis humeri radialis)
  • Operative Eingriffe wie:
    • Hüft- oder Kniegelenkes-Prothesen
    • Kreuzbandplastiken
    • Arthroskopien in Knie- oder Schultergelenken
    • Wirbelsäulenversteifungen
    • Plattenosteosynthesen oder Drähte nach Knochenbrüchen
Weitere Informationen

Um das Heilmittel Krankengymnastik zu erhalten, benötigen Sie eine Verordnung oder Rezept vom behandelten Arzt. Alle erstattungsfähigen Heilmittel werden vertraglich in der Heilmittel-Richtlinie vereinbart und im Heilmittelkatalog festgehalten.

In den meisten Fällen erhalten Sie mit der ersten Verordnung 6 Behandlungen. Laut Heilmittel-Katalog können Sie bis zu 18 Behandlungseinheiten während einer Behandlungsserie verordnet werden.

Grundsätzlich muss mit einer Verordnung innerhalb von 28 Tagen begonnen werden. 

Zwischen zwei Behandlungsterminen dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen.

In der Regel wird für jede Verordnung eine Zuzahlung fällig. Diese beträgt 10,00 € pro Verordnung und 10% der Gesamtkosten.

Wenn Sie beihilfeberechtigt oder privat versichert sind, berechnen wir den aktuell gültigen Beihilfesatz.

Manuelle Therapie (MT)

Bei der manuellen Therapie werden Funktionsstörungen des Bewegungsapparates untersucht und behandelt.

Beschreibung

Bei der manuellen Therapie werden Funktionsstörungen des Bewegungsapparates untersucht und behandelt. Durch bestimmte mobilisierende Techniken sollen schmerzhafte Funktionseinschränkungen gelindert und die Beweglichkeit verbessert werden.

Mit Hilfe von passiver und aktiver Techniken werden blockierte oder eingeschränkte Gelenke mobilisiert. Zudem sollen durch bestimmte Übungen Muskelketten stabilisiert werden.

Ziel der manuellen Therapie soll zum einen die Schmerzlinderung, aber auch die Bewegungserweiterung sein.

Behandlungsdauer

Bei uns in der Praxis beträgt die Behandlungsdauer 20 - 25 Minuten.

Krankheitsbilder

Die manuelle Therapie kann bei vielen Erkrankungen vom Arzt verordnet werden.

Typische Krankheitsbilder die wir bei uns in der Praxis behandeln:

  • Arthrosen in Folgenden Bereichen:
    • Oberen Extremität (Schultergelenk, Ellenbogengelenk oder Handgelenk)
    • Untere Extremität (Hüftgelenk, Kniegelenk oder Sprunggelenk)
    • Wirbelsäule
  • Bandscheibenvorfälle (Prolaps) oder Bandscheibenvorwölbungen (Protrusion) der:
    • Halswirbelsäule (HWS)
    • Brustwirbelsäule (BWS)
    • Lendenwirbelsäule (LWS)
  • Entzündliche Erkrankungen wie:
    • Impingement-Syndrom der Schulter
    • Rheumatoide Erkrankungen
    • M. Bechterew
    • Tennisarm (Epicondylitis humeri radialis)
  • Schmerzhafte Bewegungseinschränkungen
  • Verminderung der Funktionalität
Weitere Informationen

Um das Heilmittel manuelle Therapie zu erhalten, benötigen Sie eine Verordnung oder Rezept vom behandelten Arzt. Alle erstattungsfähigen Heilmittel werden vertraglich in der Heilmittel-Richtlinie vereinbart und im Heilmittelkatalog festgehalten.

In den meisten Fällen erhalten Sie mit der ersten Verordnung 6 Behandlungen. Laut Heilmittel-Katalog können Sie bis zu 18 Behandlungseinheiten während einer Behandlungsserie verordnet werden.

Grundsätzlich muss mit einer Verordnung innerhalb von 28 Tagen begonnen werden. 

Zwischen zwei Behandlungsterminen dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen.

In der Regel wird für jede Verordnung eine Zuzahlung fällig. Diese beträgt 10,00 € pro Verordnung und 10% der Gesamtkosten.

Wenn Sie beihilfeberechtigt oder privat versichert sind, berechnen wir den aktuell gültigen Beihilfesatz.

Krankengymnastik am Gerät (KGG)

Hierbei werden medizinische Trainingsgeräte eingesetzt. Es soll die Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination verbessern.

Beschreibung

Die gerätegestützte Krankengymnastik ist eine rein aktive Form der Behandlung. Sie wird mit Hilfe von Kraft- und Ausdauergeräten am Patienten eingesetzt. 

Es wird ein individueller Behandlungsplan an den jeweiligen Geräten mit dem Patienten zusammen erarbeitet.

Ziel dieser Therapieform ist es, die Kraft, Ausdauer, Koordination und Beweglichkeit zu verbessern. Zudem soll eine Leistungssteigerung, Schmerzlinderung und Durchblutungsförderung entstehen.

Behandlungsdauer

Bei uns in der Praxis beträgt die Behandlungsdauer 45 - 60 Minuten.

Krankheitsbilder

Krankengymnastik am Gerät kann bei vielen Erkrankungen vom Orthopäden oder Allgemeinmediziner verordnet werden.

Typische Krankheitsbilder die wir bei uns in der Praxis behandeln:

  • Arthrosen in Folgenden Bereichen:
    • Oberen Extremität (Schultergelenk, Ellenbogengelenk oder Handgelenk)
    • Untere Extremität (Hüftgelenk, Kniegelenk oder Sprunggelenk)
    • Wirbelsäule
  • Bandscheibenschädigungen der:
    • Halswirbelsäule (HWS)
    • Brustwirbelsäule (BWS)
    • Lendenwirbelsäule (LWS)
  • Operative Eingriffe wie:
    • Hüft- oder Kniegelenkes-Prothesen
    • Kreuzbandplastiken
    • Arthroskopien in Knie- oder Schultergelenken
    • Wirbelsäulenversteifungen
    • Plattenosteosynthesen oder Drähte nach Knochenbrüchen
Weitere Informationen

Um das Heilmittel Krankengymnastik am Gerät zu erhalten, benötigen Sie eine Verordnung oder Rezept vom behandelten Arzt. Alle erstattungsfähigen Heilmittel werden vertraglich in der Heilmittel-Richtlinie vereinbart und im Heilmittelkatalog festgehalten.

In den meisten Fällen erhalten Sie mit der ersten Verordnung 6 Behandlungen. Laut Heilmittel-Katalog können Sie bis zu 18 Behandlungseinheiten während einer Behandlungsserie verordnet werden.

Grundsätzlich muss mit einer Verordnung innerhalb von 28 Tagen begonnen werden. 

Zwischen zwei Behandlungsterminen dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen.

In der Regel wird für jede Verordnung eine Zuzahlung fällig. Diese beträgt 10,00 € pro Verordnung und 10% der Gesamtkosten.

Wenn Sie beihilfeberechtigt oder privat versichert sind, berechnen wir den aktuell gültigen Beihilfesatz.

Therapie nach Bobath und PNF (KG-ZNS)

Bei dem Bobath oder PNF Konzept werden Einschränkungen in der alltäglichen Bewegung verbessert.

Beschreibung

Bei dem Bobath-Konzept (KG-ZNS) wird jeder Mensch mit einer Schädigung des Nervensystems individuell und ganzheitlich betrachtet. Es gibt keine standardisierten Übungen oder Behandlungsabläufe.

Das Bobath-Konzept ist ein 24 Stunden-Konzept und wird meist in einem Verbund von verschiedenen Bereichen im Gesundheitswesen begleitet.

Das Nervensystem hat die Fähigkeit das gesamte Leben lang zu lernen. Dadurch wird nach einer Schädigung das Gehirn lernen über andere Wege die Dinge neu zu lernen. Das Bobath-Konzept soll diesen Lernprozess unter anderem in der Bewegung unterstützen.

Behandlungsdauer

Bei uns in der Praxis beträgt die Behandlungsdauer 25 - 30 Minuten.

Krankheitsbilder

KG-ZNS kann bei einigen Erkrankungen vom Neurologen verordnet werden.

Typische Krankheitsbilder die wir bei uns in der Praxis behandeln:

  • Schlaganfall
  • Hirnblutung
  • Multiple Sklerose
  • Parkinson
  • Demenz
  • Lähmungen (Spastisch)
  • Querschnittslähmungen
  • ALS
  • Funktionsstörungen
  • Koordinationsstörungen
  • Bewegungsstörungen
Weitere Informationen

Um das Heilmittel KG-ZNS zu erhalten, benötigen Sie eine Verordnung oder Rezept vom behandelten Arzt. Alle erstattungsfähigen Heilmittel werden vertraglich in der Heilmittel-Richtlinie vereinbart und im Heilmittelkatalog festgehalten.

In den meisten Fällen erhalten Sie mit der ersten Verordnung 10 Behandlungen. Laut Heilmittel-Katalog können Sie bis zu 30 Behandlungseinheiten während einer Behandlungsserie verordnet werden.

Grundsätzlich muss mit einer Verordnung innerhalb von 28 Tagen begonnen werden. 

Zwischen zwei Behandlungsterminen dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen.

In der Regel wird für jede Verordnung eine Zuzahlung fällig. Diese beträgt 10,00 € pro Verordnung und 10% der Gesamtkosten.

Wenn Sie beihilfeberechtigt oder privat versichert sind, berechnen wir den aktuell gültigen Beihilfesatz.

Manuelle Lymphdrainage (MLD)

Es ist eine Form der Massage. Dabei wird geschwollenes Gewebe durch entstauende Maßnahmen verringert.

Beschreibung

Bei der manuellen Lymphdrainage wird durch bestimmte physiotherapeutische Handgriffe der Lymphabfluss aktiviert.

Während der Behandlung werden mit Hilfe von rhythmischen, kreisenden und pumpenden Bewegungen der Handflächen die angestaute Flüssigkeit in Richtung der zuständigen Lymphknoten abtransportiert.

Durch diese Behandlung soll das Gewebe abschwellen, lockerer und weicher werden. Außerdem sollen Schmerzen gelindert werden. 

Behandlungsdauer

Der behandelnde Arzt kann drei verschiedene Zeiteinheiten verordnen.

MLD30 - Hier beträgt die Behandlungsdauer 30 Minuten

MLD45 - Hier beträgt die Behandlungsdauer 45 Minuten

MLD60 - Hier beträgt die Behandlungsdauer 60 Minuten

Krankheitsbilder

Manuelle Lymphdrainage kann bei einigen Erkrankungen vom Haus- oder Facharzt verordnet werden.

Typische Krankheitsbilder die wir bei uns in der Praxis behandeln:

  • Lymphödem
  • Posttraumatisches oder Postoperatives Ödem
  • Lipödem
  • Rheumatische Erkrankungen
  • Morbus Sudeck
  • Post Mammakarzinom OP
Weitere Informationen

Um das Heilmittel Manuelle Lymphdrainage zu erhalten, benötigen Sie eine Verordnung oder Rezept vom behandelten Arzt. Alle erstattungsfähigen Heilmittel werden vertraglich in der Heilmittel-Richtlinie vereinbart und im Heilmittelkatalog festgehalten.

In den meisten Fällen erhalten Sie mit der ersten Verordnung zwischen 6 und 10 Behandlungen. Laut Heilmittel-Katalog können Sie bis zu 18 Behandlungseinheiten während einer Behandlungsserie verordnet werden. Je nach Diagnose kann auch ein langfristiger Heilmittelbedarf bestehen.

Grundsätzlich muss mit einer Verordnung innerhalb von 28 Tagen begonnen werden. 

Zwischen zwei Behandlungsterminen dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen.

In der Regel wird für jede Verordnung eine Zuzahlung fällig. Diese beträgt 10,00 € pro Verordnung und 10% der Gesamtkosten.

Wenn Sie beihilfeberechtigt oder privat versichert sind, berechnen wir den aktuell gültigen Beihilfesatz.

Klassische Massage Therapie (KMT)

Hierbei wird durch verschiedene Grifftechniken unter anderem die Muskulatur und das Bindegewebe gelockert.

Beschreibung
Behandlungsdauer
Krankheitsbilder
Weitere Informationen

Elektrotherapie (ET)

Beschreibung
Behandlungsdauer
Krankheitsbilder
Weitere Informationen

Ultraschalltherapie (US)

Beschreibung
Behandlungsdauer
Krankheitsbilder
Weitere Informationen

Wärmetherapie (Fango)

Beschreibung
Behandlungsdauer
Krankheitsbilder
Weitere Informationen

Wärmetherapie (W-Strahler)

Beschreibung
Behandlungsdauer
Krankheitsbilder
Weitere Informationen

Kältetherapie (KT)

Beschreibung
Behandlungsdauer
Krankheitsbilder
Weitere Informationen

Hausbesuch (HB)

Beschreibung
Behandlungsdauer
Krankheitsbilder
Weitere Informationen

PHYSIOTHERAPIE

Seit 2009 sind wir im Bereich der Physiotherapie für dich da. Mit Hilfe unserer langjährigen Erfahrung und dem ganzheitlichen Behandlungsansätzen bieten wir dir die bestmögliche Therapie an.

300m² +

Therapiefläche

50 +

Leistungen

5 +

Bereiche

VIEL THERAPIE. MEHR QUALITÄT.

An unserem Standort in Witten Annen können wir dir individuelle Therapiemöglichkeiten anbieten. Viele Behandlungen sind in Paketen buchbar.

PHYSIOTHERAPIE

5 Behandlungseinheiten
125
00
  • SPARE ÜBER 5% KOSTEN
  • ERHALTE EINE OPTIMALE THERAPIE
  • EINE EINHEIT = 25 MINUTEN

PHYSIOTHERAPIE

10 Behandlungseinheiten
235
00
  • SPARE ÜBER 12% KOSTEN
  • ERHALTE EINE OPTIMALE THERAPIE
  • EINE EINHEIT = 25 MINUTEN
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WIR FREUEN UNS AUF DICH.

Positiv Denken ist der erste Schritt zur Verbesserung deiner Beschwerden und Probleme. Gerne unterstützten wir dich beim Erreichen deiner Ziele und Vorstellungen.

Krankengymnastik (KG)

Bei der Krankengymnastik wird mit Hilfe eines individuell gestalteten Behandlungsplans eine Gymnastik durchgeführt.

Beschreibung

Bei der Krankengymnastik (KG) werden mit Hilfe von aktiven und passiven Therapieformen Krankheiten behandelt.

Ziel der Krankengymnastik ist es, die Beweglichkeit und Funktionalität des Körpers zu verbessern.

Behandlungsdauer

Bei uns in der Praxis beträgt die Behandlungsdauer 20 - 25 Minuten.

Krankheitsbilder

Die Krankengymnastik kann bei den meisten Erkrankungen vom Arzt verordnet werden.

Typische Krankheitsbilder die wir bei uns in der Praxis behandeln:

  • Arthrosen in Folgenden Bereichen:
    • Oberen Extremität (Schultergelenk, Ellenbogengelenk oder Handgelenk)
    • Untere Extremität (Hüftgelenk, Kniegelenk oder Sprunggelenk)
    • Wirbelsäule
  • Bandscheibenvorfälle (Prolaps) oder Bandscheibenvorwölbungen (Protrusion) der:
    • Halswirbelsäule (HWS)
    • Brustwirbelsäule (BWS)
    • Lendenwirbelsäule (LWS)
  • Entzündliche Erkrankungen wie:
    • Impingement-Syndrom der Schulter
    • Rheumatoide Erkrankungen
    • M. Bechterew
    • Tennisarm (Epicondylitis humeri radialis)
  • Operative Eingriffe wie:
    • Hüft- oder Kniegelenkes-Prothesen
    • Kreuzbandplastiken
    • Arthroskopien in Knie- oder Schultergelenken
    • Wirbelsäulenversteifungen
    • Plattenosteosynthesen oder Drähte nach Knochenbrüchen
Weitere Informationen

Um das Heilmittel Krankengymnastik zu erhalten, benötigen Sie eine Verordnung oder Rezept vom behandelten Arzt. Alle erstattungsfähigen Heilmittel werden vertraglich in der Heilmittel-Richtlinie vereinbart und im Heilmittelkatalog festgehalten.

In den meisten Fällen erhalten Sie mit der ersten Verordnung 6 Behandlungen. Laut Heilmittel-Katalog können Sie bis zu 18 Behandlungseinheiten während einer Behandlungsserie verordnet werden.

Grundsätzlich muss mit einer Verordnung innerhalb von 28 Tagen begonnen werden. 

Zwischen zwei Behandlungsterminen dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen.

In der Regel wird für jede Verordnung eine Zuzahlung fällig. Diese beträgt 10,00 € pro Verordnung und 10% der Gesamtkosten.

Wenn Sie beihilfeberechtigt oder privat versichert sind, berechnen wir den aktuell gültigen Beihilfesatz.

Manuelle Therapie (MT)

Bei der manuellen Therapie werden Funktionsstörungen des Bewegungsapparates untersucht und behandelt.

Beschreibung

Bei der manuellen Therapie werden Funktionsstörungen des Bewegungsapparates untersucht und behandelt. Durch bestimmte mobilisierende Techniken sollen schmerzhafte Funktionseinschränkungen gelindert und die Beweglichkeit verbessert werden.

Mit Hilfe von passiver und aktiver Techniken werden blockierte oder eingeschränkte Gelenke mobilisiert. Zudem sollen durch bestimmte Übungen Muskelketten stabilisiert werden.

Ziel der manuellen Therapie soll zum einen die Schmerzlinderung, aber auch die Bewegungserweiterung sein.

Behandlungsdauer

Bei uns in der Praxis beträgt die Behandlungsdauer 20 - 25 Minuten.

Krankheitsbilder

Die manuelle Therapie kann bei vielen Erkrankungen vom Arzt verordnet werden.

Typische Krankheitsbilder die wir bei uns in der Praxis behandeln:

  • Arthrosen in Folgenden Bereichen:
    • Oberen Extremität (Schultergelenk, Ellenbogengelenk oder Handgelenk)
    • Untere Extremität (Hüftgelenk, Kniegelenk oder Sprunggelenk)
    • Wirbelsäule
  • Bandscheibenvorfälle (Prolaps) oder Bandscheibenvorwölbungen (Protrusion) der:
    • Halswirbelsäule (HWS)
    • Brustwirbelsäule (BWS)
    • Lendenwirbelsäule (LWS)
  • Entzündliche Erkrankungen wie:
    • Impingement-Syndrom der Schulter
    • Rheumatoide Erkrankungen
    • M. Bechterew
    • Tennisarm (Epicondylitis humeri radialis)
  • Schmerzhafte Bewegungseinschränkungen
  • Verminderung der Funktionalität
Weitere Informationen

Um das Heilmittel manuelle Therapie zu erhalten, benötigen Sie eine Verordnung oder Rezept vom behandelten Arzt. Alle erstattungsfähigen Heilmittel werden vertraglich in der Heilmittel-Richtlinie vereinbart und im Heilmittelkatalog festgehalten.

In den meisten Fällen erhalten Sie mit der ersten Verordnung 6 Behandlungen. Laut Heilmittel-Katalog können Sie bis zu 18 Behandlungseinheiten während einer Behandlungsserie verordnet werden.

Grundsätzlich muss mit einer Verordnung innerhalb von 28 Tagen begonnen werden. 

Zwischen zwei Behandlungsterminen dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen.

In der Regel wird für jede Verordnung eine Zuzahlung fällig. Diese beträgt 10,00 € pro Verordnung und 10% der Gesamtkosten.

Wenn Sie beihilfeberechtigt oder privat versichert sind, berechnen wir den aktuell gültigen Beihilfesatz.

Krankengymnastik am Gerät (KGG)

Hierbei werden medizinische Trainingsgeräte eingesetzt. Es soll die Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination verbessern.

Beschreibung

Die gerätegestützte Krankengymnastik ist eine rein aktive Form der Behandlung. Sie wird mit Hilfe von Kraft- und Ausdauergeräten am Patienten eingesetzt. 

Es wird ein individueller Behandlungsplan an den jeweiligen Geräten mit dem Patienten zusammen erarbeitet.

Ziel dieser Therapieform ist es, die Kraft, Ausdauer, Koordination und Beweglichkeit zu verbessern. Zudem soll eine Leistungssteigerung, Schmerzlinderung und Durchblutungsförderung entstehen.

Behandlungsdauer

Bei uns in der Praxis beträgt die Behandlungsdauer 45 - 60 Minuten.

Krankheitsbilder

Krankengymnastik am Gerät kann bei vielen Erkrankungen vom Orthopäden oder Allgemeinmediziner verordnet werden.

Typische Krankheitsbilder die wir bei uns in der Praxis behandeln:

  • Arthrosen in Folgenden Bereichen:
    • Oberen Extremität (Schultergelenk, Ellenbogengelenk oder Handgelenk)
    • Untere Extremität (Hüftgelenk, Kniegelenk oder Sprunggelenk)
    • Wirbelsäule
  • Bandscheibenschädigungen der:
    • Halswirbelsäule (HWS)
    • Brustwirbelsäule (BWS)
    • Lendenwirbelsäule (LWS)
  • Operative Eingriffe wie:
    • Hüft- oder Kniegelenkes-Prothesen
    • Kreuzbandplastiken
    • Arthroskopien in Knie- oder Schultergelenken
    • Wirbelsäulenversteifungen
    • Plattenosteosynthesen oder Drähte nach Knochenbrüchen
Weitere Informationen

Um das Heilmittel Krankengymnastik am Gerät zu erhalten, benötigen Sie eine Verordnung oder Rezept vom behandelten Arzt. Alle erstattungsfähigen Heilmittel werden vertraglich in der Heilmittel-Richtlinie vereinbart und im Heilmittelkatalog festgehalten.

In den meisten Fällen erhalten Sie mit der ersten Verordnung 6 Behandlungen. Laut Heilmittel-Katalog können Sie bis zu 18 Behandlungseinheiten während einer Behandlungsserie verordnet werden.

Grundsätzlich muss mit einer Verordnung innerhalb von 28 Tagen begonnen werden. 

Zwischen zwei Behandlungsterminen dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen.

In der Regel wird für jede Verordnung eine Zuzahlung fällig. Diese beträgt 10,00 € pro Verordnung und 10% der Gesamtkosten.

Wenn Sie beihilfeberechtigt oder privat versichert sind, berechnen wir den aktuell gültigen Beihilfesatz.

Therapie nach Bobath und PNF (KG-ZNS)

Bei dem Bobath oder PNF Konzept werden Einschränkungen in der alltäglichen Bewegung verbessert.

Beschreibung

Bei dem Bobath-Konzept (KG-ZNS) wird jeder Mensch mit einer Schädigung des Nervensystems individuell und ganzheitlich betrachtet. Es gibt keine standardisierten Übungen oder Behandlungsabläufe.

Das Bobath-Konzept ist ein 24 Stunden-Konzept und wird meist in einem Verbund von verschiedenen Bereichen im Gesundheitswesen begleitet.

Das Nervensystem hat die Fähigkeit das gesamte Leben lang zu lernen. Dadurch wird nach einer Schädigung das Gehirn lernen über andere Wege die Dinge neu zu lernen. Das Bobath-Konzept soll diesen Lernprozess unter anderem in der Bewegung unterstützen.

Behandlungsdauer

Bei uns in der Praxis beträgt die Behandlungsdauer 25 - 30 Minuten.

Krankheitsbilder

KG-ZNS kann bei einigen Erkrankungen vom Neurologen verordnet werden.

Typische Krankheitsbilder die wir bei uns in der Praxis behandeln:

  • Schlaganfall
  • Hirnblutung
  • Multiple Sklerose
  • Parkinson
  • Demenz
  • Lähmungen (Spastisch)
  • Querschnittslähmungen
  • ALS
  • Funktionsstörungen
  • Koordinationsstörungen
  • Bewegungsstörungen
Weitere Informationen

Um das Heilmittel KG-ZNS zu erhalten, benötigen Sie eine Verordnung oder Rezept vom behandelten Arzt. Alle erstattungsfähigen Heilmittel werden vertraglich in der Heilmittel-Richtlinie vereinbart und im Heilmittelkatalog festgehalten.

In den meisten Fällen erhalten Sie mit der ersten Verordnung 10 Behandlungen. Laut Heilmittel-Katalog können Sie bis zu 30 Behandlungseinheiten während einer Behandlungsserie verordnet werden.

Grundsätzlich muss mit einer Verordnung innerhalb von 28 Tagen begonnen werden. 

Zwischen zwei Behandlungsterminen dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen.

In der Regel wird für jede Verordnung eine Zuzahlung fällig. Diese beträgt 10,00 € pro Verordnung und 10% der Gesamtkosten.

Wenn Sie beihilfeberechtigt oder privat versichert sind, berechnen wir den aktuell gültigen Beihilfesatz.

Manuelle Lymphdrainage (MLD)

Es ist eine Form der Massage. Dabei wird geschwollenes Gewebe durch entstauende Maßnahmen verringert.

Beschreibung

Bei der manuellen Lymphdrainage wird durch bestimmte physiotherapeutische Handgriffe der Lymphabfluss aktiviert.

Während der Behandlung werden mit Hilfe von rhythmischen, kreisenden und pumpenden Bewegungen der Handflächen die angestaute Flüssigkeit in Richtung der zuständigen Lymphknoten abtransportiert.

Durch diese Behandlung soll das Gewebe abschwellen, lockerer und weicher werden. Außerdem sollen Schmerzen gelindert werden. 

Behandlungsdauer

Der behandelnde Arzt kann drei verschiedene Zeiteinheiten verordnen.

MLD30 - Hier beträgt die Behandlungsdauer 30 Minuten

MLD45 - Hier beträgt die Behandlungsdauer 45 Minuten

MLD60 - Hier beträgt die Behandlungsdauer 60 Minuten

Krankheitsbilder

Manuelle Lymphdrainage kann bei einigen Erkrankungen vom Haus- oder Facharzt verordnet werden.

Typische Krankheitsbilder die wir bei uns in der Praxis behandeln:

  • Lymphödem
  • Posttraumatisches oder Postoperatives Ödem
  • Lipödem
  • Rheumatische Erkrankungen
  • Morbus Sudeck
  • Post Mammakarzinom OP
Weitere Informationen

Um das Heilmittel Manuelle Lymphdrainage zu erhalten, benötigen Sie eine Verordnung oder Rezept vom behandelten Arzt. Alle erstattungsfähigen Heilmittel werden vertraglich in der Heilmittel-Richtlinie vereinbart und im Heilmittelkatalog festgehalten.

In den meisten Fällen erhalten Sie mit der ersten Verordnung zwischen 6 und 10 Behandlungen. Laut Heilmittel-Katalog können Sie bis zu 18 Behandlungseinheiten während einer Behandlungsserie verordnet werden. Je nach Diagnose kann auch ein langfristiger Heilmittelbedarf bestehen.

Grundsätzlich muss mit einer Verordnung innerhalb von 28 Tagen begonnen werden. 

Zwischen zwei Behandlungsterminen dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen.

In der Regel wird für jede Verordnung eine Zuzahlung fällig. Diese beträgt 10,00 € pro Verordnung und 10% der Gesamtkosten.

Wenn Sie beihilfeberechtigt oder privat versichert sind, berechnen wir den aktuell gültigen Beihilfesatz.

Klassische Massage Therapie (KMT)

Hierbei wird durch verschiedene Grifftechniken unter anderem die Muskulatur und das Bindegewebe gelockert.

Beschreibung
Behandlungsdauer
Krankheitsbilder
Weitere Informationen

Elektrotherapie (ET)

Beschreibung
Behandlungsdauer
Krankheitsbilder
Weitere Informationen

Ultraschalltherapie (US)

Beschreibung
Behandlungsdauer
Krankheitsbilder
Weitere Informationen

Wärmetherapie (Fango)

Beschreibung
Behandlungsdauer
Krankheitsbilder
Weitere Informationen

Wärmetherapie (W-Strahler)

Beschreibung
Behandlungsdauer
Krankheitsbilder
Weitere Informationen

Kältetherapie (KT)

Beschreibung
Behandlungsdauer
Krankheitsbilder
Weitere Informationen

Hausbesuch (HB)

Beschreibung
Behandlungsdauer
Krankheitsbilder
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